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Hilfe für Musik- und Jugendkunstschulen im Altenburger Land

Zippel: Unsere Einrichtungen brauchen langfristige Zusagen

Die CDU-Fraktion will Musik- und Jugendkunstschulen dauerhaft fördern. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag haben die Christdemokraten im Thüringer Landtag eingebracht. „Wir wollen damit die angemessene Versorgung mit einem qualitativ hochwertigen Musik- und Jugendkunstschulangebot sichern, auch im Altenburger Land“, so der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Zippel. Bislang könne das Land die Einrichtungen nur auf Umwegen und ohne längere Finanzgarantien fördern. „Thüringen braucht ein Gesetz, dass die staatliche Anerkennung der Musik- und Jugendkunstschulen als Bildungseinrichtungen festschreibt“, fordert Zippel.

Seit 2008 ist es Thüringen nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts verboten, Musik- und Jugendkunstschulen direkt aus dem Landeshaushalt heraus zu unterstützen. „Nur noch Kofinanzierungen gemeinsam mit anderen Fördermittelgebern oder als feste Summe innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sind seitdem noch möglich. Das ist aber keine stabile Finanzierungsquelle“, erläutert Zippel. Eine dauerhaft verlässliche Mitfinanzierung des Landes für die Musik- und Jugendkunstschulen existiere in Thüringen nicht. Dies sei in Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt anders, so Zippel weiter. Diese Lücke solle der nun vorgelegte Gesetzentwurf schließen.

In Thüringen existieren 25 Musikschulen in kommunaler Trägerschaft, ferner zahlreiche privat getragene öffentliche Musikschulen sowie 13 Jugendkunstschulen. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ein nachhaltiges Interesse an Musik und Kunst zu entwickeln, ihr eigenes musisches und künstlerisches Potenzial zu entdecken und zu entfalten. „Damit leisten die Schulen einen unverzichtbaren Beitrag - von der musikalischen Früherziehung bis hin zur Vorbereitung auf ein musikalisches oder künstlerisches Hochschulstudium“, so Zippel.