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Faire Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge erreicht

„Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Es ist uns gelungen, eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen im Altenburger Land zu verhindern.“ Das sagte der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel zu dem am Freitag im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitrags-Rückerstattung nach Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen. Zippel stimmte für das Gesetz, dessen rot-rot-grüner Erstentwurf vor den Änderungen der CDU noch etliche Mängel enthalten habe.

„Alle Eltern, die ihre Kinder an höchstens fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung gegeben haben, bekommen ihre Beiträge nun eins zu eins zurück. Und das unabhängig davon, ob sie in diesem Monat auch die reguläre Betreuung in Anspruch genommen haben oder nicht.“ Diese Regelung greift, wenn es zu landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen an mehr als 15 Kalendertagen im Monat gekommen ist. „Gleichzeitig sorgt die von uns durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungs-Kosten sitzen bleiben“, so Zippel weiter.

Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass diese Regelung jetzt bis zum Jahresende gilt. Damit herrsche erst einmal Rechtssicherheit, machte Zippel deutlich. „Nun ist es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden im Altenburger Land zu sorgen. Wichtig ist, dass die Eltern jetzt so schnell wie möglich ihr Geld zurückbekommen.“