Dsc04151

Behörden brauchen klare und verständliche deutsche Sprache

Landeseinrichtungen im Altenburger Land sollen künftig nicht mehr gendern

Im Thüringer Landtag hat sich Christoph Zippel erfolgreich für den Verzicht auf Gendersprache in der Landesverwaltung eingesetzt. Durch den Antrag seiner CDU-Fraktion wird die Landesregierung vom Landtag dazu aufgefordert, künftig Gendersternchen, Binnen-I oder Doppelpunkte aus ihrer Schriftsprache zu verbannen.

Im Altenburger Land entfaltet der Beschluss Wirkung unter anderem bei der Polizei und beim Finanzamt. Die dem Landkreis oder Städten und Gemeinden zugeordneten Behörden wie Bürger- oder Sozialamt werden nicht von dem Landtagsbeschluss erfasst, denn sie liegen in der Hoheit der Kommunen.

„Die Menschen im Altenburger Land sind freiheitsliebend und direkt. Thüringen ist das Land der Dichter und Denker. Bewusster Umgang mit der deutschen Sprache ist uns wichtig. In unseren öffentlichen Einrichtungen soll es eine klare und verständliche deutsche Sprache geben“, sagte Zippel.

Inhalt des Antrags ist es, dass neben den genannten Behörden auch im Landtag, der Landtagsverwaltung sowie in Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen in der öffentlichen Kommunikation klar und verständlich geschrieben wird und nicht per Gendersprache.

Anlass für die erfolgreiche Initiative von Christoph Zippel und seiner Fraktion war unter anderem ein Vorhaben der Landtagsverwaltung, künftig auch Sitzungsprotokolle mit Gender-Sternchen, -Doppelpunkt oder Unterstrich zu versehen. In den Informationsbroschüren des Landtags ist das bereits implementiert.

Zippel forderte die Landtagsverwaltung auf, dem Beschluss schnellstens zu folgen und die Vorgaben umzusetzen. „Die CDU befürwortet geschlechtergerechte Sprache. Texte in Behörden müssen allerdings sachlich korrekt, eindeutig und vor allem gut lesbar sein.“ Die Gendersprache gewährleiste diese Prinzipien nicht, so der CDU-Abgeordnete.

„Wir verbieten explizit niemandem, so zu reden, wie sie oder er es für richtig hält. Die Gendersprache in Behörden und Bildungseinrichtungen anzuwenden bedeutet aber, Menschen auszuschließen, die nicht gut Deutsch können, Sinnesbehinderungen oder kognitive Einschränkungen haben. Sie ist damit nicht inklusiv. Eine mit Steuergeld finanzierte Gendersprache lehnen wir für die genannten Bereiche deshalb ab“, so Zippel.